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Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung in der Jugendarbeit

Von einer Gefährdung des Kindeswohls wird gesprochen, wenn Kinder oder Jugendliche einer Situation ausgesetzt sind, die sehr wahrscheinlich zu einer geistigen, körperlichen oder seelischen Schädigung führen kann. Wenn es dafür Anzeichen gibt, dann gilt es zu handeln und den Kindern und Jugendlichen zu helfen!


Im diesem Zusammenhang stellen sich vor allem folgende Fragen:

  • Was sind gewichtige Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung? (Erkennen)
  • Wie lassen sich Gefährdungen abschätzen?  (Beurteilen)
  • Welche Schritte sind zum Schutz des Kindes / Jugendlichen einzuleiten?  (Handeln)  

Im Werra-Meißner-Kreis möchten wir die ehren- und hauptamtlichen MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit bei dem Umgang mit Verdachtsfällen auf Kindeswohlgefährdung unterstützen und das Zusammenwirken im Interesse des Kinderschutzauftrags fördern.

Handreichungen mit Infos

Die Handreichungen  für Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit möchten diese Fragen klären, Ansprechpartner und mögliche Handlungsschritte benennen. Außerdem enthalten sie Vordrucke und bietet Hilfestellungen für die Praxis beim Erkennen, Beurteilen und Dokumentieren von Verdachtsfällen. Die Handreichungen stellen keine abschließende Information dar, sondern ist im Prozess einer stetigen Weiterentwicklung und Verbesserung der Zusammenarbeit beim Kinderschutz zu sehen.

Handreichung Kindeswohlgefährdung Ehrenamt

Handreichung Kindeswohlgefährdung Hauptamtliche

Kinderschutzfachkraft für den Bereich der Jugendarbeit

Zur Abschätzung des Gefährdungsrisikos und was zu tun ist,  kann als Unterstützungsangebot eine „Kinderschutzfachkraft“ in die Beratung einbezogen werden. Die Beratung erfolgt dabei anonym, d.h. die Daten des betroffenen Kindes/Jugendlichen müssen dabei nicht genannt werden.


Die Kinderschutzfachkraft unterstützt und berät:
-    bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos
-    bei der Frage, ob die derzeitige oder angestrebte Hilfe ausreicht
-    über Strategien für ein mögliches Gespräch mit den Eltern
-    über weitere mögliche Schritte und Hilfsangebote
-    ob eine Meldung der Kindeswohlgefährdung erfolgen sollte


Im Werra-Meißner-Kreis steht beim FD 4.5 Jugendförderung dafür zur Verfügung:

Armin Bahl 
Werra-Meißner-Kreis
FD 4.5 Jugendförderung Schlossplatz 1 37269 Eschwege
Tel.: 05651/302-1452 Fax: 05651/302-1459
E-Mail: armin.bahl@werra-meissner-kreis.de  

Ansprechpartner

Armin Bahl, Dipl. Sozialpädagoge
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Förderung von Jugendgemeinschaften
Tel.: 0 56 51 302 - 1452
E-Mail: Armin.bahl(at)werra-meissner-kreis.de