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Richtlinie IX: Grundförderung für jährliche Rückmeldung (nur Premiumförderung)‎

Was kann gefördert werden?

Die ordnungsgemäße jährliche Rückmeldung der Jugendgruppen bei der Jugendförderung.

Die Rückmeldung umfasst folgende Angaben in einem Formular: Name und Kontaktdaten der Gruppe und deren Leitung, Anzahl der Personen und deren Alter, Anzahl der Juleica-Inhaber*innen und deren Kontaktdaten.

Die Rückmeldung dient der Jugendförderung zur Übersicht, zur möglichen Kontaktaufnahme und Information der Gruppen über relevante Informationen für die Kinder- und Jugendarbeit.


Umfang der Förderung

Premiumförderung:

Für die vollständige und fristgerechte Rückmeldung ihrer Daten erhalten die Gruppen einen ‎nicht zu ‎belegenden Zuschuss von 50,- € für die Gruppenkasse.‎


Verfahren der Förderung

Bestehende Gruppen senden bis zum 31.03. des Jahres das ausgefüllte Formular an die Jugendförderung.

Neue Gruppen senden nach im Rahmen ihrer Anerkennung zur Premiumförderung das Formular an die Jugendförderung.


Kurz und Knapp

Für die vollständige, jährliche und fristgerechte Rückmeldung ihrer Daten erhalten die Gruppen einen ‎nicht zu ‎belegenden Zuschuss für die Gruppenkasse.‎

Umfang der Förderung: 

50,- € für die Gruppenkasse.

Erforderliche Unterlagen: Formular.

Fristen: 31.03. des Jahres.