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Richtlinie III: Aus- und Fortbildung (nur Premiumförderung)

Was kann gefördert werden?‎

Förderungsfähig sind Veranstaltungen mit allgemeiner, politischer, sozialer und kultureller Bildung sowie zum Jugendschutz. Die Veranstaltungen sollen junge Menschen zur Selbstbestimmung befähigen, zur gesellschaftlichen Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.

Außerschulische Jugendbildung setzt situativ an den alltags- und lebensweltbezogenen Interessen junger Menschen an.

Im Einzelnen sind förderungswürdig:

  • Tagesveranstaltungen mit mindestens 1,5 Stunden.
  • Lehrgänge (Seminare) mit mindestens zwei und höchstens sieben Tagen; An- und Abreise gelten als je ein Tag.

Die Förderung erfolgt für Gruppen ab mindestens fünf Teilnehmer*innen bis höchstens 30 Teilnehmer*innen.

Als Teilnehmer*innen werden Menschen ab 12 Jahren berücksichtigt.

Für je begonnene fünf Teilnehmer*innen wird ein/e Betreuer*in bzw. ein/e pädagogische/r Mitarbeiter*in berücksichtigt.


Umfang der Förderung

Premiumförderung:

Die Höhe der Förderung beträgt

- bei Tagesveranstaltungen mit einer Dauer von 1,5 - 3 Stunden 3,50 € pro Teilnehmer*in

- bei Tagesveranstaltungen mit einer Dauer ab 3 Stunden 7,- € pro Teilnehmer*in

- bei mehrtägigen Veranstaltungen 7,- € pro Tag und Teilnehmer*in.

Je 5 Teilnehmenden wird ein/e ‎Betreuer*in in gleicher Höhe wie die Teilnehmenden pro Tag ‎bezuschusst.‎

Betreuer*innen mit einer ‎Juleica werden wie folgt gefördert:

  • Bei Tagesveranstaltungen mit 1,5 – 3 Stunden mit 7,- €
  • Bei Tagesveranstaltungen ab 3 Stunden und mehrtägigen Veranstaltungen mit 10,- € pro Tag.
  • Betreuer*innen mit Juleica dazu bitte auf der Teilnehmendenliste markieren.

Die maximale Förderung pro Veranstaltung beträgt 1.000,- €.


Verfahren der Förderung

Spätestens vier Wochen vor der Aus- und Fortbildung sind das Antragsformular „Aus- und Fortbildung“ mit dem geplanten Seminarprogramm (Zielgruppe, Inhalte) einzureichen.

Spätestens acht Wochen nach der Veranstaltung ist der Verwendungsnachweis mit der vollständig ausgefüllten ‎Teilnehmendenliste (Teilnehmende bestätigen mit Unterschrift die Teilnahme), einer Programmübersicht und einem Abschlussbericht bei der Jugendförderung Werra-Meißner-Kreis einzureichen.‎


Kurz und Knapp

Z.B. Juleica-Schulungen, ‎Seminare der außerschulischen ‎Bildung, etc., die von ‎anerkannten Jugendgruppen / ‎Trägern aus dem Landkreis ‎organisiert werden.‎

Mindestdauer: 1, 5 Stunden

Höchstdauer: 7 Tage

Alter der Teilnehmenden: ab 12 Jahren

Mindestteilnehmer*innenzahl: 5

Umfang der Förderung:  Von 3,50 € bis 7,- € pro Tag/TN

Erforderliche Unterlagen: Antragsformular mit Programmentwurf, Verwendungsnachweis, Teilnehmendenliste, Abschlussbericht.

Fristen: 4 Wochen vor Begegnung und spätestens 8 Wochen nach Durchführung.