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Richtlinie II: Internationale Jugendbegegnungen (nur Premiumförderung)‎

Was kann gefördert werden?‎

Eine besondere Form des Zuschusses für Ausflüge, Fahrten und Freizeiten ‎sind die internationalen Jugendbegegnungen, die bestimmten Kriterien unterliegen. Internationale Begegnungen, sollen dem persönlichen Kennenlernen junger Menschen aus verschiedenen Ländern dienen. Sie sollen im Sinne der politischen Bildung jungen Menschen ermöglichen, andere Kulturen, Gesellschaften sowie internationale Zusammenhänge kennenzulernen. Ziel ist weiterhin, die eigene Verantwortung für die Sicherung und demokratische Ausgestaltung des Friedens und der Freiheit in der Welt zu erkennen.

Die Programme im Rahmen der internationalen Jugendbegegnung bedürfen einer sorgfältigen Planung, Durchführung und Nachbereitung mit den Teilnehmer*innen. Zwischen den Partnern ist rechtzeitig ein Programm mit den oben genannten Inhalten unter Nennung von Zielgruppen, Themen, Arbeitsmethoden, Vorbereitung und Auswertung vorzubereiten.

Das Verhältnis von Jugendlichen aus dem Werra-Meißner-Kreis und der Partnerorganisation soll möglichst ausgeglichen sein. Die Zahl der Begegnungen im Ausland soll der Zahl der Begegnungen im Inland entsprechen und das Prinzip der Gegenseitigkeit ist prinzipiell zu vereinbaren.

Internationale Begegnungen müssen mindestens vier Tage dauern; gefördert werden max. 16 Tage.

Gefördert werden mindestens fünf und max. 50 Teilnehmer*innen im Alter von 12 bis 27 Jahren. Für je fünf ‎‎Teilnehmer*innen kann ein*e Betreuer*in ‎eingesetzt werden.


Umfang der Förderung

Premiumförderung:

Die Höhe der Förderung beträgt 7,- € pro Tag ‎und Teilnehmer*in.‎

Je 5 Teilnehmenden wird ein/e ‎Betreuer*in mit 7,- € pro Tag ‎bezuschusst.‎

Betreuer*innen mit einer ‎Juleica werden mit 10,- € pro Tag ‎gefördert.‎ Betreuer*innen mit Juleica dazu bitte auf der Teilnehmendenliste markieren.

Bei Begegnungen innerhalb des Werra-Meißner-Kreises werden sowohl die Teilnehmer*innen und Betreuer*innen aus dem Kreis als auch die des Partners gefördert.

Bei Begegnungen im Ausland werden nur die teilnehmenden Personen der Jugendgruppe aus dem Werra-Meißner-Kreis gefördert.


Verfahren der Förderung

Spätestens vier Wochen vor der Begegnung ist das Antragsformular „Internationale Jugendbegegnung“ mit dem abgestimmten Programm mit dem ausländischen Partner, dem Programm zur Vor- und Nachbereitung sowie einem Einladungsschreiben des ausländischen Partners einzureichen.

Spätestens acht Wochen nach der Begegnung ist das Formular „Verwendungsnachweis“ mit der vollständig ausgefüllten ‎Teilnehmendenliste (Teilnehmende bestätigen mit Unterschrift die Teilnahme), dem durchgeführten Programm und einem Abschlussbericht bei der Jugendförderung Werra-Meißner-Kreis einzureichen.‎


Kurz und Knapp

Mindestdauer: 4 Tage

Höchstdauer: 16 Tage

Alter der Teilnehmenden: 12 - 27 Jahre

Mindestteilnehmer*innenzahl: 5

Umfang der Förderung:  7,- € pro Tag/TN (Premium)

Erforderliche Unterlagen: Antragsformular, Programm, Einladungsschreiben des ausländischen Partners, Verwendungsnachweis, Teilnehmendenliste, Abschlussbericht.

Fristen: 4 Wochen vor Begegnung und spätestens 8 Wochen nach Durchführung.