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Anmeldung, Teilnahme und Kosten

Hinweise für alle Angebote
Vor der Anmeldung für eine Veranstaltung der Jugendförderung des Werra-Meißner-Kreises bitten wir, die folgenden Hinweise zu beachten! 


Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt im Online-Verfahren (mit Anerkennung der AGB). Bei Jugendlichen unter 18 Jahren benötigen wir entsprechende Angaben zu den Eltern/Sorgeberechtigten.
Die Teilnehmer/-innen erhalten  dann umgehend eine Anmeldebestätigung mit  wichtigen Informationen zu Zahlungen, Fristen etc.
Genauere Informationen zu der jeweiligen Veranstaltung mit Packlisten, Treffpunkte etc. erhalten die Teilnehmer/-innen in der Regel zwei Wochen vorher zugeschickt.


Alter der Teilnehmer/-innen
Die Teilnehmer/-innen müssen bei Beginn der Ferienfreizeit bzw. Veranstaltung der angegebenen Altersgruppe entsprechen. Teilnehmer/-innen, die während der Freizeit/Veranstaltung das Mindestalter erreichen, können ebenfalls teilnehmen. Ausnahmen von dieser Regel sind mit der Kreisjugendförderung persönlich zu besprechen.


Teilnahmegebühr
In der Teilnahmegebühr für unsere Freizeiten sind, falls nicht anders angegeben, folgende Leistungen enthalten: Hin- und Rückfahrt, Unterkunft und Vollverpflegung, Betreuung durch geschulte Teamer/-innen, Werk- und Bastelmaterial, Ausflugsfahrten sowie die Kosten für eine Unfall- und Haftpflichtversicherung (nicht Sachdiebstahl). Zusätzliche Leistungen sind bei den jeweiligen Veranstaltungen aufgeführt.


Die Teilnahmegebühr für Tagesveranstaltungen, Wochenendseminare o.ä. umfasst die beschriebenen Leistungen (z. B. Referentenkosten, Verpflegung, etc.).


Die Bezahlung der Teilnahmegebühr erfolgt durch Überweisung auf das Konto des Werra-Meißner-Kreises. Alle notwenigen Zahlungsinformationen erhalten Sie bei der Anmeldung.
Sofern die Zahlung nicht zum vereinbarten Termin beim Werra Meißner Kreis eingegangen ist, behalten wir uns vor, den Teilnehmer / die Teilnehmerin ohne weitere Nachfragen aus der Anmeldeliste zu streichen.


Anreise
Die An- und Abreise zu Veranstaltungen innerhalb des Kreisgebietes ist i. d. R. eigenständig durch zu führen. Außerhalb des Kreisgebietes wird die An- und Abreise von der Jugendförderung des Werra-Meißner-Kreises organisiert. Bei der Organisation von Fahrgemeinschaften sind wir gerne behilflich.


Schadensfälle
Für Schäden, die die Teilnehmer/-innen während der Freizeit/Veranstaltung verursachen, haften die Teilnehmer/-innen bzw. die Eltern.


Fotos/Videos
Wir weisen darauf hin, dass Fotos und Videos der Freizeiten/Veranstaltungen evtl. für Veröffentlichungen (z. B. Programmheft, Webseiten, Presseartikel) der Jugendförderung Werra-Meißner-Kreis verwendet werden. Sofern Sie damit nicht einverstanden sind, bitten wir um schriftliche Mitteilung.


Daten
In der für Zwecke der Verwaltung eingerichteten automatisierten Datei werden folgende Daten gespeichert: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht und Telefonnummer/ E-Mail des/der Teilnehmer/-in. Eine Weitergabe der Daten erfolgt in keinem Fall ohne ausdrückliche Genehmigung.


Ermäßigung der Teilnahmegebühr

Grundsätzlich können wir die Teilnahmegebühren für einkommensschwache Familien ermäßigen. Dafür stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Die Jugendförderung informiert gerne darüber.

  • Z.B.  haben Familien mit geringem Einkommen die Möglichkeit, einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder- und Jugendliche im Leistungsbereich des SGB II beim örtlich zuständigen Jobcenter zu stellen.
  • Für Kinder und Jugendliche, die Leistungen nach dem SGB XII wie Wohngeld und Kinderzuschlag erhalten, ist der Antrag beim FB Jugend, Familie, Senioren und Soziales des Werra-Meißner-Kreises zu stellen.
  • Über weitere Ermäßigungen aus Kreismitteln entscheidet der Kreisausschuss.


Abmeldung
Abmeldungen können nur in schriftlicher Form (auch Mail) erfolgen. Für Veranstaltungen liegt die Frist dafür bei drei Wochen vor Beginn der Maßnahme. Für Freizeiten liegt die Frist bei acht Wochen vor Freizeitbeginn. Für spätere Absagen ohne zwingenden Grund (Nachweis von Krankheit, Trauerfall o.ä.) werden dem/der Teilnehmer/-in Kosten in Höhe von 50 Prozent des Teilnahmebeitrages in Rechnung gestellt, sofern kein anderer Teilnehmer als Ersatz gefunden werden kann.


Vorzeitiges Verlassen einer Veranstaltung
Muss ein/e Teilnehmer/-in aus von ihr/ihm zu vertretenden Gründen (z. B. Krankheit, Heimweh, Ausschluss durch Fehlverhalten) die Freizeit/Veranstaltung vorzeitig verlassen, so haben die/der Teilnehmer/-in bzw. Sorgeberechtigten die Kosten für die gesonderte Rückfahrt zu tragen. Muss eine Betreuungsperson die/den Teilnehmer/-in dabei begleiten, so sind auch die Kosten für die Begleitperson in voller Höhe zu tragen. Im Falle eines vorzeitigen Verlassens der Freizeit/Veranstaltung kann die Teilnahmegebühr nicht erstattet werden.

Ansprechpartnerin

Andrea Bringmann
Verwaltung Jugendförderung

Tel.: 0 56 51 302 - 1451
E-Mail: jugendfoerderung@werra-meissner-kreis.de