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Anmeldung, Teilnahme und Kosten

Hinweise für alle Angebote
Vor der Anmeldung für eine Veranstaltung der Jugendförderung des Werra-Meißner-Kreises bitten wir, die folgenden Hinweise zu beachten!

Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt im Online-Verfahren (mit Anerkennung der AGB). Bei Jugendlichen unter 18 Jahren benötigen wir entsprechende Angaben zu den Eltern/Sorgeberechtigten.
Die Teilnehmer:innen erhalten dann umgehend eine Anmeldebestätigung (Veranstaltungspass) mit wichtigen Informationen zu Zahlungen, Fristen etc. Der unterschriebene Veranstaltungspass ist bis spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung bei der Kreisjugendförderung einzureichen (Mail, Fax, Post).
Mail: jugendfoerderung@werra-meissner-kreis.de
Fax: 05651 302 1459
Post: Jugendförderung Werra-Meißner-Kreis, Schlossplatz 1-9, 37269 Eschwege

Genauere Informationen zu der jeweiligen Veranstaltung mit Packlisten, Treffpunkte etc. erhalten die Teilnehmer:innen in der Regel zwei Wochen vorher zugeschickt.

Anmeldelimit
Pro Teilnehmer:in sind zunächst maximal zwei Anmeldungen zu Veranstaltungen aus den Bereichen Freizeit und Angebote für Kinder und Jugendliche zugelassen. Falls mehr als zwei Anmeldungen vorliegen, behalten wir uns vor, diese auf die entsprechende Höchstgrenze hin zu streichen. Sollte darüber hinaus noch Interesse an der Teilnahme an weiteren Veranstaltungen bestehen, können eventuell vorhandene Restplätze ab dem 01.03.2024 telefonisch durch die Mitarbeiter:innen der Jugendförderung vergeben werden.

Alter der Teilnehmer:innen
Die Teilnehmer:innen müssen bei Beginn der Ferienfreizeit bzw. Veranstaltung der angegebenen Altersgruppe entsprechen. Teilnehmer:innen, die während der Freizeit/Veranstaltung das Mindestalter erreichen, können ebenfalls teilnehmen. Ausnahmen von dieser Regel sind mit der Kreisjugendförderung persönlich zu besprechen.

Teilnahmegebühr
In der Teilnahmegebühr für unsere Freizeiten sind, falls nicht anders angegeben, folgende Leistungen enthalten: Hin- und Rückfahrt, Unterkunft und Vollverpflegung, Betreuung durch geschulte Teamer:innen, Werk- und Bastelmaterial, Ausflugsfahrten sowie die Kosten für eine Unfall- und Haftpflichtversicherung (nicht Sachdiebstahl). Zusätzliche Leistungen sind bei den jeweiligen Veranstaltungen aufgeführt.
Die Teilnahmegebühr für Tagesveranstaltungen, Wochenendseminare o.ä. umfasst die beschriebenen Leistungen (z. B. Referentenkosten, Verpflegung, etc.).

Die Bezahlung der Teilnahmegebühr erfolgt durch Überweisung auf das Konto des Werra-Meißner-Kreises. Alle notwenigen Zahlungsinformationen erhalten Sie bei der Anmeldung.
Sofern die Zahlung nicht zum vereinbarten Termin beim Werra Meißner Kreis eingegangen ist, behalten wir uns vor, die/den Teilnehmer:in ohne weitere Nachfragen aus der Anmeldeliste zu streichen.

Wartelisten
Sollte ein/e Teilnehmer:in auf der Warteliste für eine Veranstaltung stehen, jedoch kein Interesse an der Teilnahme haben, muss eine sofortige Abmeldung von der Wartelisten erfolgen.
Sollte ein Teilnehmer:innenplatz über die Warteliste erreicht sein, informiert die Jugendförderung Werra-Meißner-Kreis umgehend. Mit dieser Mitteilung ist eine Veranstaltungsteilnahme garantiert und unterliegt den oben genannten Bedingungen.

Anreise
Die An- und Abreise zu Veranstaltungen innerhalb des Kreisgebietes ist i. d. R. eigenständig durch zu führen. Außerhalb des Kreisgebietes wird die An- und Abreise von der Jugendförderung des Werra-Meißner-Kreises organisiert. Bei der Organisation von Fahrgemeinschaften sind wir gerne behilflich.

Schadensfälle
Für Schäden, die die Teilnehmer:innen während der Freizeit/Veranstaltung verursachen, haften die Teilnehmer:innen bzw. deren Eltern.

Fotos/Videos
Wir weisen darauf hin, dass Fotos und Videos der Freizeiten/Veranstaltungen evtl. für Veröffentlichungen (z. B. Programmheft, Webseiten, Facebook-Fanpage, Presseartikel) der Jugendförderung Werra-Meißner-Kreis verwendet werden. Sofern Sie damit nicht einverstanden sind, bitten wir um schriftliche Mitteilung.

Daten
In der für Zwecke der Verwaltung eingerichteten automatisierten Datei werden folgende Daten gespeichert: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Geschlecht und Telefonnummer/ E-Mail des/der Teilnehmer:in. Eine Weitergabe der Daten erfolgt in keinem Fall ohne ausdrückliche Genehmigung.

Ermäßigung der Teilnahmegebühr
Grundsätzlich können wir die Teilnahmegebühren für einkommensschwache Familien ermäßigen. Dafür stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung. Die Jugendförderung informiert gerne darüber.

Abmeldung
Abmeldungen können nur in schriftlicher Form (auch Mail) erfolgen. Für Veranstaltungen liegt die Frist dafür bei zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme. Für Freizeiten liegt die Frist bei vier Wochen vor Freizeitbeginn. Für spätere Absagen ohne zwingenden Grund (Nachweis von Krankheit, Trauerfall o.ä.) werden dem/der Teilnehmer:in Kosten in Höhe von 50% des Teilnahmebeitrages in Rechnung gestellt, sofern kein/e andere/r Teilnehmer:in als Ersatz gefunden werden kann. Außerdem werden dem/der Teilnehmer:in zusätzlich Bearbeitungskosten in Höhe von 25,- € in Rechnung gestellt.

Vorzeitiges Verlassen einer Veranstaltung
Muss ein/e Teilnehmer:in aus von ihr/ihm zu vertretenden Gründen (z. B. Krankheit, Heimweh, Ausschluss durch Fehlverhalten) die Freizeit/Veranstaltung vorzeitig verlassen, so haben die/der Teilnehmer:in bzw. Sorgeberechtigten die Kosten für die gesonderte Rückfahrt zu tragen. Muss eine Betreuungsperson die/den Teilnehmer:in dabei begleiten, so sind auch die Kosten für die Begleitperson in voller Höhe zu tragen. Im Falle eines vorzeitigen Verlassens der Freizeit/Veranstaltung kann die Teilnahmegebühr nicht erstattet werden.

Ansprechpartnerin

Andrea Bringmann
Verwaltung Jugendförderung

Tel.: 0 56 51 302 - 1451
E-Mail: jugendfoerderung@werra-meissner-kreis.de