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Verbesserter Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Jugendarbeit

Kinder und Jugendliche haben ein besonderes Schutzbedürfnis und daher gilt es, sie bestmöglich vor Gefahren zu schützen.

Durch die Vorlage der Zeugnisse soll sichergestellt werden, dass in der Jugendarbeit keine Personen als Leiter*innen, Betreuer*innen o.ä. eingesetzt werden, die einschlägig nach bestimmten Paragraphen des Strafgesetzbuches vorbestraft sind. Dabei geht es in erster Linie um Sexualdelikte und Vernachlässigung der Fürsorgepflicht. Diese Regelung gilt nun auch für das Neben- und Ehrenamt.

In Kombination mit einer Information und Auseinandersetzung mit den Themen Kindeswohlgefährdung und sexualisierte Gewalt in der jeweiligen Gruppe, dem Verein oder Verband ist die Vorlagepflicht aus unserer Sicht ein entscheidendes Qualitätsmerkmal für die Kinder- und Jugendarbeit. Sie kann damit belegen, dass dort auf das Wohl von Kindern und Jugendlichen bewusst und besonders geachtet wird.

Mit dem Abschluss der Vereinbarung verpflichten sich die Jugendgruppen, Vereine, Verbände und freie Träger im Wesentlichen folgende zwei Aufgaben zu erfüllen:

  1. Die infrage kommenden LeiterInnen, BetreuerInnen o.ä. zu erfassen und sich von ihnen ein Zeugnis nur zur Einsicht vorlegen zu lassen.
  2. Durch Information, Qualifizierung und Sensibilisierung Rahmenbedingungen zu schaffen, die für den Schutz von Kindern und Jugendlichen sorgen und Übergriffe verhindern.

Bei der Umsetzung wollen wir Sie gerne unterstützen: In allen Fragen der Umsetzung des § 72a SGB VIII, zu den Informations- und Präventionsangeboten und der Beratung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung in der Jugendarbeit wenden Sie sich bitte an Herrn Armin Bahl (Jugendförderung WMK), Tel.: 05651 302 1452 und Mail: armin.bahl@werra-meissner-kreis.de.

Ansprechpartner

Armin Bahl, Dipl. Sozialpädagoge
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Förderung von Jugendgemeinschaften
Tel.: 0 56 51 302 - 1452
E-Mail: Armin.bahl(at)werra-meissner-kreis.de