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Kinder- und Jugendbeteiligung

Wir wollen euch dabei unterstützen, dass ihr in eurem Ort nach eurer Meinung gefragt, ihr gehört und ernst genommen werdet.

Ihr habt ein Recht auf Mitbestimmung bei allen Angelegenheiten, die euch betreffen. Sei es ein kaputter Sportplatz, ein dreckiger Spielplatz, auf dem sich niemand mehr aufhalten möchte oder ein Jugendraum, der abgeschafft werden soll.

Das Recht auf Mitbestimmung ist sogar per Gesetz verankert. Dieses Recht nimmt die Kreisjugendförderung ernst. Wir versuchen euch bei der Gestaltung von eurer Umwelt zu beteiligen. Eure Meinung zählt! Wir fragen euch! Wir wollen, dass Demokratie gelebt wird und zwar von euch! Wir erarbeiten gemeinsam mit euch als Experten, was verändert werden kann und schaffen danach Diskussionsräume mit den Entscheidungsträgern.

 

„Die Gemeinde soll bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen. Hierzu soll die Gemeinde über die in diesem Gesetz vorgesehene Beteiligung der Einwohner hinaus geeignete Verfahren entwickeln und durchführen.“ Hessische Gemeindeverordnung (HGO) §4c Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

Was bedeutet das für euch?

Kinder und Jugendliche sollen nach ihrer Meinung gefragt werden, bevor Erwachsene Entscheidungen treffen, von denen Kinder und Jugendliche direkt betroffen sind oder sein könnten. Dies können z.B. Überlegungen zum Umbau eines Platzes, den ihr schon lange nutzt sein,  die Lösung von Verkehrsproblemen, die Schulhofgestaltung usw. sein. Habt ihr selbst auch Ideen und Wünsche, was in eurer Stadt/Gemeinde verändert werden könnte/sollte und würdet diese gerne mal loswerden?! Dann meldet euch bei der Kreisjugendförderung, damit wir gemeinsam Lösungen finden können.

Aktuelle Beteiligungsmöglichkeiten mit Unterstützung der Kreisjugendförderung:

  • Kinderstadt
  • Kinderstadtplan
  • Klassensprechertage
  • Schülervertretungstraining
  • Projekte im Kreisschülerrat