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Freistellung für ehrenamtliche MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit

Jeder Person aus Hessen, die über 16 Jahre ist und in der Privatwirtschaft, bei gemeinnützigen Organisationen oder in anderen Betrieben beschäftigt ist, steht unter bestimmten Umständen eine Freistellung für Aktionen in der Jugendarbeit zu.

Nähere Infos dazu in diesem Infoflyer "Freistellung" und in diesem Merkblatt "Freistellung".

Bei weiteren Fragen wendet euch bitte an uns.

Ansprechpartner

Kai Siebert, Dipl. Sozialpädagoge

Fachdienstleitung, Jugendarbeit, Schulsozialarbeit

Tel.: 0 56 51 302 - 1450

E-Mail: Kai.siebert@werra-meissner-kreis.de