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Übersicht Basis - und Premiumförderung

  Basisförderung Premiumförderung
  Offen für alle Gruppen.‎ Zudem können Anträge von ‎jungen Menschen gestellt ‎werden, die bisher in keiner ‎Gruppe ‎organisiert sind.‎ Kein Anerkennungsverfahren. ‎ Keine §72a-Vereinbarung zum ‎verbesserten Kinder- und ‎Jugendschutz (aber Hinwirken ‎darauf, diese abzuschließen ‎und Angebote zur ‎Qualifikation).‎
Aber dafür:‎
- Weniger Geld ‎
- nur ausgewählte ‎Aktionen werden ‎gefördert
Nur für Gruppen mit folgenden ‎Qualitätsstandards:‎
- Leiter*in mit Juleica - Anerkennung der ‎Förderungswürdigkeit
- Vereinbarung zum ‎verbesserten ‎Kinderschutz (Vorlage ‎Führungszeugnisse und ‎Auseinandersetzung ‎mit Thema)‎
Aber dafür:‎
- Mehr Geld
- Mehr Förderoptionen - Pauschalförderung bei ‎jährlicher Rückmeldung
Anerkennung der ‎Förderungswürdigkeit Nein

Aber „Steckbrief“ der ‎Jugendgruppe mit ‎Kontaktdaten und dem Ziel, ‎Zweck und Beschreibung der ‎beantragten Maßnahme. ‎
Ja ‎

Jugendgruppen, die auf Landes- ‎‎oder Bundesebene ‎verbandlich ‎‎organisiert sind, sind ‎‎automatisch ‎anerkannt.‎
‎ ‎
‎Ansonsten ‎Anerkennung bei ‎Kommune und Kreis nötig. Dazu ‎gibt es ein Formular.‎
Abschluss einer Vereinbarung ‎nach § 72a zum verbesserten ‎Kinder- und Jugendschutz ‎‎(Führungszeugnisse und ‎Auseinandersetzung mit ‎Thema)‎ Nein Ja

Vereinbarung wird mit Werra-‎Meißner-Kreis abgeschlossen.‎
Dazu an Jugendförderung des ‎Kreises wenden.‎
Grundförderung jährliche ‎Rückmeldung ‎ Nein Für eine jährliche Rückmeldung ‎erhalten anerkannte Gruppen ‎einen ‎nicht zu ‎belegenden ‎Zuschuss von 50,- € für die ‎Gruppenkasse.‎
Ausflüge, Fahrten und ‎Freizeiten
Förderung von Tagesfahrten ‎und Aktionen mit ‎Übernachtung bis zu 28 Tagen. ‎
Förderung mit 2,- € pro Tag und ‎Teilnehmenden.‎
Je 5 Teilnehmenden wird ein/e ‎Betreuer*in mit 2,- € pro Tag ‎bezuschusst.‎
Förderung mit 3,50 € pro Tag ‎und Teilnehmenden.‎
Je 5 Teilnehmenden wird ein/e ‎Betreuer*in mit 3,50 € pro Tag ‎bezuschusst.‎
Betreuer*innen mit einer ‎Juleica werden mit 7,- € pro Tag ‎gefördert.‎
Internationale ‎Jugendbegegnungen
Förderung von ‎Jugendbegegnungen von 4 bis ‎zu 16 Tagen.‎
Nein Förderung mit 7,- € pro Tag und ‎Teilnehmenden.‎
Je 5 Teilnehmenden wird ein/e ‎Betreuer*in mit 7,- € pro Tag ‎bezuschusst.‎
Betreuer*innen mit einer ‎Juleica werden mit 10,- € pro ‎Tag gefördert.‎
Aus- und Fortbildung
Z.B. Juleica-Schulungen, ‎Seminare der außerschulischen ‎Bildung, etc., die von ‎anerkannten Jugendgruppen / ‎Trägern aus dem Landkreis ‎organisiert werden.‎
Nein Die Höhe der Förderung ‎beträgt bei ‎Tagesveranstaltungen mit einer ‎Dauer von 1,5 - 3 Stunden 3,50 ‎‎€ pro Teilnehmer*in‎.‎
‎Bei Tagesveranstaltungen mit ‎einer Dauer ab 3 Stunden 7,- € ‎pro Teilnehmer*in‎.‎

‎Bei mehrtägigen ‎Veranstaltungen 7,- € pro Tag ‎und Teilnehmer*in.‎

Je 5 Teilnehmenden wird ein/e ‎‎Betreuer*in in gleicher Höhe ‎wie die Teilnehmenden pro Tag ‎‎‎bezuschusst.‎ ‎

Betreuer*innen mit einer ‎Juleica ‎werden wie folgt gefördert: ‎
‎Bei Tagesveranstaltungen mit ‎‎1,5 - 3 Stunden mit 7,- € .‎
‎Bei Tagesveranstaltungen ab 3 ‎Stunden und mehrtägigen ‎Veranstaltungen mit 10,- € pro ‎‎Tag. ‎

Pro Veranstaltung max. 1.000,- ‎‎€.‎
Projekte
Zum Beispiel: Projekttage, ‎Medienprojekt, etc.‎
Hinweis Konzerte: Über deren ‎Förderung und Höhe der ‎Förderung wird im Einzelfall ‎entschieden. Das Verfahren der ‎‎Antragstellung für Konzerte ‎entspricht dem für Projekte. ‎
‎30% der Gesamtkosten; ‎
max. 500,- €‎
Zuschuss bis zur ‎Kostendeckung ‎
‎60% der Gesamtkosten; ‎
max. 1.000,- €‎
Zuschuss bis zur ‎Kostendeckung ‎
Material und Technik
Material für die Jugendarbeit: ‎Z.B. Technik, Bastelmaterial, ‎Spiele, ‎Sportgeräte, Zelte, ‎etc.‎
Umfasst auch Reparaturen und das Material für die Renovierung und Ausstattung von
Jugendräumen.
Der Mindestbetrag für Anträge sind Kosten von 50,- €.
‎30% der Gesamtkosten; ‎
max. 750,- €‎
‎60% der Gesamtkosten; ‎
max. 1.500,- €‎
Förderung von Räumen für die ‎Jugendarbeit
Umfasst den Aus-, Um- und ‎Neubau von Räumen für die ‎Jugendarbeit.‎
Nein ‎30 % der Gesamtkosten; max. ‎‎5.000,- €‎
Voraussetzung: Anteil der ‎Kommune in mind. gleicher ‎Höhe wie Kreiszuschuss.‎
Ferienspiele
Angebote für Kinder und ‎Jugendliche während der ‎Sommerferien.‎
Nein Pro angefangene 500 ‎Teilnahmetagen ein Zuschuss ‎von 500,- € (bis max. 1500,-€).‎
Bei „verlässlichen ‎Ferienspielen“ ‎
ein Extrazuschuss von 7,50 € ‎pro Woche/TN (max. 450,- €). ‎
Voraussetzung: Anteil der ‎Kommune in mind. gleicher ‎Höhe wie Kreiszuschuss.‎
Jugendgruppenworkshops
Jugenddorf Hoher Meißner ‎oder Haus der Jugend in ‎Reichenbach werden kostenfrei ‎für ein Wochenende zur ‎Verfügung ‎gestellt.‎
Nicht als reguläre Förderung, ‎sondern nur „Start-‎Wochenende“, um neue ‎Gruppen zu initiieren, ‎Grundsatzfragen zu klären, etc.‎
Einzelfallentscheidung!‎
Übernahme der Kosten für ‎max. 3 Tage Unterkunft und ‎Verpflegung für max. 25 ‎Personen im Alter von 6 - 27 ‎Jahren. ‎