Übersicht Basis - und Premiumförderung
Basisförderung | Premiumförderung | |
Offen für alle Gruppen. Zudem können Anträge von jungen Menschen gestellt werden, die bisher in keiner Gruppe organisiert sind. Kein Anerkennungsverfahren. Keine §72a-Vereinbarung zum verbesserten Kinder- und Jugendschutz (aber Hinwirken darauf, diese abzuschließen und Angebote zur Qualifikation). Aber dafür: - Weniger Geld - nur ausgewählte Aktionen werden gefördert |
Nur für Gruppen mit folgenden Qualitätsstandards: - Leiter*in mit Juleica - Anerkennung der Förderungswürdigkeit - Vereinbarung zum verbesserten Kinderschutz (Vorlage Führungszeugnisse und Auseinandersetzung mit Thema) Aber dafür: - Mehr Geld - Mehr Förderoptionen - Pauschalförderung bei jährlicher Rückmeldung |
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Anerkennung der Förderungswürdigkeit |
Nein Aber „Steckbrief“ der Jugendgruppe mit Kontaktdaten und dem Ziel, Zweck und Beschreibung der beantragten Maßnahme. |
Ja Jugendgruppen, die auf Landes- oder Bundesebene verbandlich organisiert sind, sind automatisch anerkannt. Ansonsten Anerkennung bei Kommune und Kreis nötig. Dazu gibt es ein Formular. |
Abschluss einer Vereinbarung nach § 72a zum verbesserten Kinder- und Jugendschutz (Führungszeugnisse und Auseinandersetzung mit Thema) | Nein |
Ja Vereinbarung wird mit Werra-Meißner-Kreis abgeschlossen. Dazu an Jugendförderung des Kreises wenden. |
Grundförderung jährliche Rückmeldung | Nein | Für eine jährliche Rückmeldung erhalten anerkannte Gruppen einen nicht zu belegenden Zuschuss von 50,- € für die Gruppenkasse. |
Ausflüge, Fahrten und Freizeiten Förderung von Tagesfahrten und Aktionen mit Übernachtung bis zu 28 Tagen. |
Förderung mit 3,- € pro Tag und Teilnehmenden. Je 5 Teilnehmenden wird ein/e Betreuer*in mit 3,- € pro Tag bezuschusst. |
Förderung mit 5,- € pro Tag und Teilnehmenden. Je 5 Teilnehmenden wird ein/e Betreuer*in mit 5,- € pro Tag bezuschusst. Betreuer*innen mit einer Juleica werden mit 10,- € pro Tag gefördert. |
Internationale Jugendbegegnungen Förderung von Jugendbegegnungen von 4 bis zu 16 Tagen. |
Nein |
Förderung mit 7,- € pro Tag und Teilnehmenden. Je 5 Teilnehmenden wird ein/e Betreuer*in mit 7,- € pro Tag bezuschusst. Betreuer*innen mit einer Juleica werden mit 10,- € pro Tag gefördert. |
Aus- und Fortbildung Z.B. Juleica-Schulungen, Seminare der außerschulischen Bildung, etc., die von anerkannten Jugendgruppen / Trägern aus dem Landkreis organisiert werden. |
Nein |
Die Höhe der Förderung beträgt bei Tagesveranstaltungen mit einer Dauer von 1,5 - 3 Stunden 3,50 € pro Teilnehmer*in. Bei Tagesveranstaltungen mit einer Dauer ab 3 Stunden 7,- € pro Teilnehmer*in. Bei mehrtägigen Veranstaltungen 7,- € pro Tag und Teilnehmer*in. Je 5 Teilnehmenden wird ein/e Betreuer*in in gleicher Höhe wie die Teilnehmenden pro Tag bezuschusst. Betreuer*innen mit einer Juleica werden wie folgt gefördert: Bei Tagesveranstaltungen mit 1,5 - 3 Stunden mit 7,- € . Bei Tagesveranstaltungen ab 3 Stunden und mehrtägigen Veranstaltungen mit 10,- € pro Tag. Pro Veranstaltung max. 1.000,- €. |
Projekte Zum Beispiel: Projekttage, Medienprojekt, etc. Hinweis Konzerte: Über deren Förderung und Höhe der Förderung wird im Einzelfall entschieden. Das Verfahren der Antragstellung für Konzerte entspricht dem für Projekte. |
30% der Gesamtkosten; max. 500,- € Zuschuss bis zur Kostendeckung |
60% der Gesamtkosten; max. 1.000,- € Zuschuss bis zur Kostendeckung |
Material und Technik Material für die Jugendarbeit: Z.B. Technik, Bastelmaterial, Spiele, Sportgeräte, Zelte, etc. Umfasst auch Reparaturen und das Material für die Renovierung und Ausstattung von Jugendräumen. Der Mindestbetrag für Anträge sind Kosten von 50,- €. |
30% der Gesamtkosten; max. 750,- € |
60% der Gesamtkosten; max. 1.500,- € |
Förderung von Räumen für die Jugendarbeit Umfasst den Aus-, Um- und Neubau von Räumen für die Jugendarbeit. |
Nein |
30 % der Gesamtkosten; max. 5.000,- € Voraussetzung: Anteil der Kommune in mind. gleicher Höhe wie Kreiszuschuss. |
Ferienspiele Angebote für Kinder und Jugendliche während der Sommerferien. |
Nein |
Pro angefangene 500 Teilnahmetagen ein Zuschuss von 500,- € (bis max. 1500,-€). Bei „verlässlichen Ferienspielen“ ein Extrazuschuss von 7,50 € pro Woche/TN (max. 450,- €). Voraussetzung: Anteil der Kommune in mind. gleicher Höhe wie Kreiszuschuss. |
Jugendgruppenworkshops Jugenddorf Hoher Meißner oder Haus der Jugend in Reichenbach werden kostenfrei für ein Wochenende zur Verfügung gestellt. |
Nicht als reguläre Förderung, sondern nur „Start-Wochenende“, um neue Gruppen zu initiieren, Grundsatzfragen zu klären, etc. Einzelfallentscheidung! |
Übernahme der Kosten für max. 3 Tage Unterkunft und Verpflegung für max. 25 Personen im Alter von 6 - 27 Jahren. |