Richtlinie VIII: Jugendgruppenworkshops (Basis- und Premiumförderung)
Was kann gefördert werden?
Wochenendveranstaltungen im Jugenddorf Hoher Meißner oder Haus der Jugend in Reichenbach im Rahmen der Kinder- und Jugendarbeit.
Die Inhalte sind dabei bewusst offen gehalten, um den verschiedenen Bedarfen der Gruppen gerecht zu werden: Freizeitveranstaltung, Aus- oder Fortbildung, Projektplanung oder- durchführung, etc.
Die Veranstaltungen müssen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden.
Als Teilnehmer*innen an Jugendgruppenworkshops werden junge Menschen von sechs bis 27 Jahren berücksichtigt.
Umfang der Förderung
Das Jugenddorf Hoher Meißner oder das Haus der Jugend in Reichenbach werden kostenfrei für ein Wochenende für max. 25 Personen zur Verfügung gestellt.
Kosten für ggf. weitere teilnehmende Personen sind von der Jugendgruppe selbst zu tragen.
Pro Gruppe und Kalenderjahr wird nur ein Jugendgruppenworkshop gefördert.
Basisförderung:
Keine reguläre Förderung, sondern nur „Start-Wochenende“, um z.B. neue Gruppen zu initiieren, Grundsatzfragen zu klären, etc.
Einzelfallentscheidung durch Kreisjugendförderung.
Übernahme der Kosten für max. 3 Tage Unterkunft und Verpflegung für max. 25 Personen im Alter von 6 - 27 Jahren.
Premiumförderung:
Übernahme der Kosten für max. 3 Tage Unterkunft und Verpflegung für max. 25 Personen im Alter von 6 - 27 Jahren.
Verfahren der Förderung
Spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung sind das Antragsformular „Jugendgruppenworkshop“ mit dem geplanten Programm (Zielgruppe, Inhalte und Ablaufplan) einzureichen.
Nach Prüfung und Zusage durch die Jugendförderung bucht die Jugendgruppe den gewünschten Termin im Jugenddorf oder Haus der Jugend mit dem Hinweis Jugendgruppenworkshop.
Spätestens vier Wochen nach Durchführung der Maßnahme sind der Verwendungsnachweis mit einem Veranstaltungsbericht und der Teilnehmendenliste bei der Jugendförderung einzureichen.
Kurz und Knapp
Wochenendveranstaltungen im Jugenddorf Hoher Meißner oder Haus der Jugend in Reichenbach für Kinder und Jugendliche von 6 - 27 Jahren. Zum Beispiel: Freizeitveranstaltung, Aus- oder Fortbildung, Projektplanung, -durchführung oder -auswertung, etc.
Umfang der Förderung:
Übernahme der Kosten für max. 3 Tage Unterkunft und Verpflegung für max. 25 Personen im Alter von 6 - 27 Jahren.
Bei Basisförderung keine reguläre Förderung, sondern Einzelfallentscheidung.
Erforderliche Unterlagen: Antragsformular, Programm, Verwendungsnachweis, Teilnehmendenliste, Abschlussbericht.
Fristen: 4 Wochen vor Maßnahme und spätestens 4 Wochen nach Durchführung.