Richtlinie I: Ausflüge, Fahrten und Freizeiten (Basis- und Premiumförderung)
Was kann gefördert werden?
Förderungsfähig ist die Teilnahme an Ausflügen, Fahrten und Freizeiten im In- und Ausland.
Gefördert werden Ausflüge, Fahrten und Freizeiten mit mind. 1tägiger und längstens 28tägiger Dauer. Bei mehrtägigen Aktionen werden der An- und Abreisetag als je ein Tag gerechnet.
Gefördert werden Gruppen aus dem Werra-Meißner-Kreis mit mindestens fünf Teilnehmer*innen im Alter von sechs bis 21 Jahren. Für je fünf Teilnehmer*innen kann ein*e Betreuer*in eingesetzt werden.
Umfang der Förderung
Basisförderung:
Die Höhe der Förderung beträgt 3,- € pro Tag und Teilnehmer*in.
Je 5 Teilnehmenden wird ein/e Betreuer*in mit 3,- € pro Tag bezuschusst.
Notwendige Bestätigung des Trägers/der Gruppe, dass von allen eigesetzten Betreuer*innen der Maßnahme ein unterschriebener Verhaltenskodex zum verbesserten Kinder- und Jugendschutz vorgelegt wurde.
Hier der Vordruck „Verhaltenskodex“.
Premiumförderung:
Die Höhe der Förderung beträgt 5,- € pro Tag und Teilnehmer*in.
Je 5 Teilnehmenden wird ein/e Betreuer*in mit 5,- € pro Tag bezuschusst.
Betreuer*innen mit einer Juleica werden mit 10,- € pro Tag gefördert. Betreuer*innen mit Juleica dazu bitte auf der Teilnehmendenliste markieren.
Verfahren der Förderung
Der Antrag ist auf dem Formular "Ausflüge, Fahrten und Freizeiten" bis spätestens vier Wochen nach Ende der Veranstaltung mit der vollständig ausgefüllten Teilnehmendenliste bei der Jugendförderung Werra-Meißner-Kreis einzureichen. Die Teilnehmenden bestätigen mit ihrer Unterschrift die Teilnahme.
Kurz und Knapp
Mindestdauer: 1 Tag
Höchstdauer: 28 Tage
Alter der Teilnehmenden: 6 – 21 Jahre
Mindestteilnehmer*innenzahl: 5
Umfang der Förderung: 3,- € pro Tag/TN (Basis) und 5,- € pro Tag/TN (Premium)
Erforderliche Unterlagen: Antragsformular und Teilnehmendenliste. Bei Basisförderung noch Formular Bestätigung Verhaltenskodex.
Fristen: Spätestens 4 Wochen nach Durchführung.