Zum Hauptinhalt springen logo Jugendnetz - Link zur Startseite
Kontrast Gelb-Schwarz
Kontrast Gelb-Schwarz
Kontrast Gelb-Schwarz
A
A
A
A

Richtlinie I: Ausflüge, Fahrten und Freizeiten (Basis- und Premiumförderung)

Was kann gefördert werden?‎

Förderungsfähig ist die Teilnahme an Ausflügen, Fahrten und Freizeiten im In- und Ausland.‎

‎Gefördert werden Ausflüge, Fahrten und Freizeiten mit mind. 1tägiger und längstens 28tägiger Dauer. Bei mehrtägigen Aktionen werden der ‎An- und Abreisetag als je ein Tag gerechnet.‎

Gefördert werden Gruppen aus dem Werra-‎Meißner-Kreis mit mindestens fünf Teilnehmer*‎innen im Alter von sechs bis ‎‎21 Jahren. Für je fünf ‎‎Teilnehmer*innen kann ein*e Betreuer*in ‎eingesetzt werden.


Umfang der Förderung

Basisförderung:

Die Höhe der Förderung beträgt 2,- €‎ pro Tag ‎und Teilnehmer*in.

Je 5 Teilnehmenden wird ein/e Betreuer*in mit 2,- € pro Tag bezuschusst.

Notwendige Bestätigung des Trägers/der Gruppe, dass von allen eigesetzten Betreuer*innen der Maßnahme ein unterschriebener Verhaltenskodex zum verbesserten Kinder- und Jugendschutz vorgelegt wurde.

Hier der Vordruck „Verhaltenskodex“.

Premiumförderung:

Die Höhe der Förderung beträgt 3,50 € pro Tag ‎und Teilnehmer*in.‎

Je 5 Teilnehmenden wird ein/e ‎Betreuer*in mit 3,50 € pro Tag ‎bezuschusst.‎

Betreuer*innen mit einer ‎Juleica werden mit 7,- € pro Tag ‎gefördert. Betreuer*innen mit Juleica dazu bitte auf der Teilnehmendenliste markieren.


Verfahren der Förderung

Der Antrag ist auf dem Formular "Ausflüge, Fahrten und Freizeiten" ‎bis spätestens vier Wochen nach Ende der ‎Veranstaltung mit der vollständig ausgefüllten ‎Teilnehmendenliste bei der Jugendförderung Werra-Meißner-Kreis einzureichen.‎ Die Teilnehmenden bestätigen mit ihrer Unterschrift die Teilnahme.


Kurz und Knapp

Mindestdauer: 1 Tag

Höchstdauer: 28 Tage

Alter der Teilnehmenden: 6 – 21 Jahre

Mindestteilnehmer*innenzahl: 5

Umfang der Förderung: 2,- € pro Tag/TN (Basis) und 3,50 € pro Tag/TN (Premium)

Erforderliche Unterlagen: Antragsformular und Teilnehmendenliste. Bei Basisförderung noch Formular Bestätigung Verhaltenskodex.

Fristen: Spätestens 4 Wochen nach Durchführung.