Wir fördern mit Zuschüssen Maßnahmen und Anschaffungen im Rahmen der Jugendarbeit.
Dabei wird zwischen einer Basis- und einer Premiumförderung unterschieden:
Basisförderung
- Offen für alle Gruppen
- Kein Anerkennungsverfahren nötig
- Dafür nur ausgewählte Förderoptionen
Premiumförderung
- Nur für Gruppen mit folgenden Qualitätsstandards:
- Leiter*in mit Jugendleiter*innen-Card (Juleica)
- Anerkennung der Förderungswürdigkeit (Jugendgruppen, die auf Landes- oder Bundesebene verbandlich organisiert sind, sind automatisch anerkannt. Ansonsten Anerkennung bei Kommune und Kreis nötig. Dazu gibt es ein Formular)
- Vereinbarung zum verbesserten Kinderschutz
- Dafür bietet die Premiumförderung mehr Geld und mehr Förderoptionen.
Alle Informationen zu unserer finanziellen Förderung gibt es auch gebündelt in der Broschüre "Richtlinien zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit".
So funktioniert die Beantragung:
- Das passende Formular für eure Aktion ausfüllen und an Jugendförderung Werra-Meißner-Kreis schicken. Wir prüfen dann euren Antrag und melden uns bei euch.
- Nachweise (z.B. Teilnehmendenliste, Rechnungen, Abschlussbericht, etc.) an die Jugendförderung schicken.
- Zuschuss wird überwiesen.
Die genauen Infos, Regelungen und Antragsformulare finden sich in den einzelnen Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit (siehe Menüpunkte hier auf der Seite).
Bei Fragen zur Förderung einfach persönlich bei uns melden! Dann können wir gemeinsam klären, wie wir euch bestmöglich bei eurer Jugendarbeit unterstützen können.
Ansprechpartner
Kai Siebert, Dipl. Sozialpädagoge
Fachdienstleitung, Jugendarbeit, Soziale Arbeit an Schulen
Tel.: 0 56 51 302 - 1450
E-Mail: Kai.siebert@werra-meissner-kreis.de
Armin Bahl, Dipl. Sozialpädagoge
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz, Förderung von Jugendgemeinschaften
Tel.: 0 56 51 302 - 1452
E-Mail: Armin.bahl(at)werra-meissner-kreis.de