Richtlinie VII: Ferienspiele (nur Premiumförderung)
Was kann gefördert werden?
Ferienspiele sind Angebote für alle Kinder und Jugendliche während der Sommerferien. Diese Angebote werden gemeinsam von Institutionen, Kirchen, freiwilligen Mitarbeiter*innen und Vereinen ehrenamtlich bzw. im Rahmen ihrer üblichen Arbeit erbracht. Die Koordination und die Abrechnung der Angebote geschehen über eine Organisation.
Die Träger haben sicherzustellen, dass auch Kindern und Jugendlichen aus ökonomisch benachteiligten Familien die Teilnahme möglich ist. Das bedeutet entweder eine entsprechende Preisgestaltung bei den Teilnahmebeiträgen oder die Gewährung von bzw. den aktiven Hinweis auf entsprechende Preisnachlässe.
Gefördert werden Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 21 Jahren während der Ferienzeiten.
Finanziert werden können Materialien, Transportkosten, Referentenhonorare, Öffentlichkeitsarbeit, Verpflegungskosten o.ä., die unmittelbar mit den Ferienspielen in Zusammenhang stehen. Honorare für Helfende können nur bis zur Höhe der jeweils bei der Jugendförderung des Kreises üblichen Honorare geltend gemacht werden.
Nicht gefördert werden: Materialien zur dauerhaften Nutzung über die Ferienspiele hinaus, Personalkosten von hauptamtlichen Beschäftigten oder Beauftragten oder die Nutzung eigener Ressourcen (Miete für den eigenen Kleinbus, Leistungen des Bauhofs, Bürgerhausmiete etc.)
Umfang der Förderung
Der Zuschuss beträgt bis zu einem Drittel der ungedeckten Kosten, aber nicht mehr als 1500,- € pro Stadt/Gemeinde. Ungedeckte Kosten sind die Kosten, die nach Abzug der Teilnehmerbeiträge übrig bleiben. Die Stadt/Gemeinde muss sich mindestens in gleicher Höhe an den Kosten der Ferienspiele beteiligen.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Anzahl der Teilnehmertage (Ein*e Teilnehmer*in nimmt unabhängig von der Dauer an einer oder an mehreren Aktionen an einem Tag teil = ein Teilnehmertag). Dabei können die Träger für jede angefangene Gruppe von 500 Teilnehmertagen einen Festbetrag von 500,- € erwarten, maximal aber wird ein Zuschuss 1500,- € pro Stadt/Gemeinde gewährt.
Als Nachweis der Teilnahmetage ist eine namentliche Aufstellung über den Besuch der jeweiligen Angebote anzufertigen. Teilnahmelisten müssen nicht ausgefüllt werden.
Zusatzförderung "Verlässliche Ferienspiele":
Wenn die Ferienspiele neben ihrem grundsätzlich offenen Charakter zusätzlich die Bedingungen einer verlässlichen Betreuung bieten, kann dafür eine zusätzliche Förderung erfolgen.
Grundlage dieser zusätzlichen Förderung ist ein Ferienspielangebot, das mindestens an 5 aufeinander folgenden Werktagen in einer Woche eine garantierte Betreuung von mindestens 7 Stunden in der Zeit zwischen 8 und 18 Uhr umfasst. Damit soll Eltern ermöglicht werden, trotz der Ferien ihrer Kinder ihrer beruflichen Tätigkeit weiter nachgehen zu können.
Pro Kind kann ein Zuschuss in Höhe von 7,50 € pro Woche gezahlt werden. Die Höhe dieser Förderung ist auf max. 450,- begrenzt. Die Teilnehmer*innen haben ihre regelmäßige Teilnahme während der Woche in einer Teilnahmeliste zu bestätigen. Voraussetzung ist, dass die Stadt/Gemeinde sich in gleicher Höhe an den Kosten beteiligt.
Zusatzförderung „Vernetzung“:
Weiterhin können Projekte gefördert werden, die z.B. der Vernetzung der Angebote über die jeweilige lokale Ebene hinaus dienen, die Öffnung und Abstimmung ermöglichen, um den Betreuungszeitraum zu erweitern oder die der Entwicklung von Verbünden dienen.
Hierbei kann es sich z.B. um die Erstellung einer gemeinsamen Broschüre, eine gemeinsame Ausbildung von Helfenden, den Austausch oder die gemeinsame Nutzung von Angeboten handeln.
Eine Förderung dieser Projekte ist im Einzelfall formlos bei der Jugendförderung zu beantragen.
Verfahren der Förderung
Antragsberechtigt in einer Stadt/Gemeinde ist ausschließlich die koordinierende Organisation. Das kann eine Stadtjugendförderung, ein Verein, ein Bündnis für Familien o. ä. sein.
Die Maßnahme ist mindestens acht Wochen vor Beginn mit dem Antragsformular „Ferienspiele“ bei der Jugendförderung anzumelden. Dabei sind ein Grobkonzept, ein Programmentwurf, ein Kosten- und Finanzierungsplan für die Maßnahme vorzulegen.
Voraussetzung der Förderung ist, dass die jeweilige Stadt/Gemeinde in der Regel einen Zuschuss in gleicher Höhe bewilligt hat. Hierüber ist die Jugendförderung schriftlich in Kenntnis zu setzen.
Spätestens vier Wochen nach der Durchführung der Maßnahme sind der Verwendungsnachweis, die Teilnahmeliste, ein Abschlussbericht und eine Dokumentation der Öffentlichkeitsarbeit einzureichen.
Kurz und Knapp
Pro angefangene 500 Teilnahmetagen gibt es eine Zuschuss von 500,- € bis max. 1500,-€.
Ökonomisch Benachteiligte sollen vergünstigte Bedingungen zur Teilnahme erhalten.
Die Koordination und Abrechnung übernimmt ein Partner für alle beteiligten Träger.
Ferienspiele sollen im Vorfeld kurz mit Programm und Kostenplan angekündigt werden.
Wenn die Ferienspiele Familien entlasten, gibt es einen Extrazuschuss von 7,50 € pro Woche/TN.
Städte/Gemeinden müssen sich mindestens in gleicher Höhe an den Kosten beteiligen.
Erforderliche Unterlagen: Antragsformular (Grobkonzept, Programmentwurf, Gesamtkosten- und Finanzierungsplan), Bestätigung der Förderung durch Stadt/Gemeinde, Verwendungsnachweis, Teilnahmeliste (nur namentliche Aufstellung), Abschlussbericht und Dokumentation der Öffentlichkeitsarbeit.
Fristen: 8 Wochen vor Maßnahme und spätestens 4 Wochen nach Durchführung.