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Richtlinie V: Material und Technik (Basis- und Premiumförderung)

Was kann gefördert werden?

Förderungswürdig ist die Beschaffung von Material für die Jugendarbeit: Z.B. Technik, Bücher, Bastelmaterial, Spiele, ‎Sportgeräte, Zelte, ‎etc.‎

Das umfasst auch Reparaturen und das Material für die Renovierung und Ausstattung von Jugendräumen.

Der Mindestbetrag für Anträge sind Kosten von 50,- €.

Nicht förderungsfähig sind Beschaffungen, für die andere Richtlinien (keine Doppelförderung) gelten. ‎


Umfang der Förderung

Basisförderung:

30% der Gesamtkosten; max. 750,- €

Premiumförderung:

60% der Gesamtkosten; max. 1.500,- €

Bei Bedarf kann der Zuschuss schon vor der Anschaffung gezahlt werden, damit der Kauf nicht an der Finanzierung scheitert.


Verfahren der Förderung

Das Antragsformular „Material- und Technik“ ist mit einem Kosten- und Finanzierungsplan bei der Jugendförderung einzureichen.

Über die Verwendung der Fördermittel haben die Jugendgemeinschaften (spätestens acht Wochen) nach Erhalt des Bewilligungsbescheides, einen Verwendungsnachweis mit Rechnungen/Belegen einzureichen.

Materialien und Geräte im Einzelanschaffungspreis von über 400,- € sind im Verwendungsnachweis anzugeben und von der Jugendgemeinschaft in einer eigenen Liste zu notieren.

Bei einer möglichen Auflösung der Jugendgemeinschaften werden die mit Fördermitteln des Kreises beschafften Gegenstände mit einem Einzelanschaffungspreis von über 400,- € der Kreisjugendförderung zur weiteren Verwendung angeboten. Der Werra-Meißner-Kreis entscheidet über deren weitere Verwendung in Absprache mit der zuständigen Gemeinde/Stadt.


Kurz und Knapp

Material für die Jugendarbeit: Z.B. Technik, Bastelmaterial, Spiele, ‎Sportgeräte, Zelte, ‎etc.‎ Umfasst auch Reparaturen und Material für die Renovierung und Ausstattung von Jugendräumen.

Umfang der Förderung: 

30% der Gesamtkosten; Zuschuss max. 750,- € (Basisförderung)

60% der Gesamtkosten; Zuschuss max. 1.500,- € (Premiumförderung)

Erforderliche Unterlagen: Antragsformular, Kosten- und Finanzierungsplan, Verwendungsnachweis mit Belegen über die Gesamtkosten

Fristen: Antragstellung vor Anschaffung. 8 Wochen nach Anschaffung Belege einreichen.