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Richtlinie IV: Projekte (Basis- und Premiumförderung)

Was kann gefördert werden?

Gefördert werden kulturelle, ökologische und jugendpolitische Projekte, die an den ‎Interessen junger Menschen anknüpfen, besondere Veranstaltungen mit ‎freizeitpädagogischem Wert (z. B. Kultur, Theater, Sport) sowie Angebote zum ‎Kinder- und Jugendschutz.

Projekte können sowohl einzelne Tagesveranstaltungen ‎als auch für einen längeren Zeitraum stattfindende Arbeitsgruppen zu konkreten ‎Themen sein. Grundsätzlich sollen bei allen ‎förderungsfähigen Maßnahmen Kinder und Jugendliche bereits frühzeitig in die ‎Planung und Durchführung einbezogen sein, sowie deren Mitbestimmungsrecht ‎gewährleistet und unterstützt werden.‎

Als Teilnehmer*innen an Projekten werden junge Menschen von sechs bis 27 Jahren berücksichtigt.

Hinweis Konzerte: Über deren Förderung und Höhe der Förderung wird im Einzelfall entschieden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass den Dimensionen und Kosten, die Konzerte oder Festivals haben können, nicht mit einer regulären Förderung entsprochen werden kann. Das Verfahren der Antragstellung für Konzerte entspricht dem für Projekte.


Umfang der Förderung

Basisförderung:

30% der Gesamtkosten; max. 500,- €

Premiumförderung:

60% der Gesamtkosten; max. 1.000,- €

Grundsätzlich gilt: Zuschuss gibt es maximal bis zur Kostendeckung. Bei Bedarf kann der voraussichtliche Zuschuss schon vor dem Projekt gezahlt werden, damit die Durchführung nicht an der Finanzierung scheitert.


Verfahren der Förderung

Spätestens vier Wochen vor dem Projekt sind das Antragsformular „Projekte“ mit einer Konzeption sowie einem Kosten- und Finanzierung­splan einzureichen.

Spätestens vier Wochen nach Durchführung der Maßnahme sind der Verwendungsnachweis mit einem Abschlussbericht und den Nachweisen über die Gesamteinnahmen und -kosten bei der Jugendförderung einzureichen.


Kurz und Knapp

Projekte für Kinder und Jugendliche von 6 - 27 Jahren. Zum Beispiel: Projekttage zu Thema, Theaterprojekt, Medienprojekt, etc.

Umfang der Förderung: 

30% der Gesamtkosten; Zuschuss max. 500,- € (Basisförderung)

60% der Gesamtkosten; Zuschuss max. 1.000,- € (Premiumförderung)

Erforderliche Unterlagen: Antragsformular, Kosten- und Finanzierungsplan, Nachweise über die Gesamteinnahmen und -kosten, Abschlussbericht.

Fristen: 4 Wochen vor Projekt und spätestens 4 Wochen nach Durchführung.