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Lüften und Luftreiniger in den Schulen

Stellungnahme zum Werra-Rundschau Artikel vom 08. Juli 2021

Zum Thema „Lüften und Luftreiniger in den Schulen“ nimmt der Werra-Meißner-Kreis wie folgt Stellung:

Zur Minderung des Übertragungsrisikos mit SARS-CoV-2 ist ein regelmäßiges Lüften der Unterrichtsräume in den Schulen die wirksamste Methode. Dabei wird verbrauchte und potenziell mit Viren belastete Luft aus den Räumen entfernt und entsprechend durch Frischluft ersetzt. Dies gilt auch für die kalte Jahreszeit.

In der Diskussion um Lufthygiene in Klassenräumen muss deutlich unterschieden werden zwischen „mobilen Luftreinigungsgeräten“ und „stationären raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen)“.

„Der Einsatz von „mobilen Luftreinigungsgeräten“ wird von der Fachwelt zur Raumlufthygiene z.T. sehr kritisch betrachtet. In Übereinstimmung mit dem aktuellen Corona-Hygieneplan des Hessischen Kultusministeriums (HKM), den aktuellen Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA) vom 11.02.2021 sowie der Stellungnahme der Kommission Innenraumlufthygiene (IRK) vom 16.11.2020, setzt der Werra-Meißner-Kreis mobile Luftreinigungsgeräte nur als ergänzende Maßnahme in Unterrichtsräumen ein, die schlecht oder überhaupt nicht zu lüften sind“, so der Erste Kreisbeigeordnete Dr. Rainer Wallmann.

„„Mobile Luftreinigungsgeräte“ arbeiten im Umluftbetrieb, d. h. verbrauchte Raumluft wird über eine Filtereinheit geleitet, ein Teil der ggf. vorhandenen Virenbeladung bei gutem Filterzustand zurückgehalten und die virenreduzierte Luft wieder im Klassenraum verteilt. Es erfolgt dabei kein Luftaustausch mit der Außenluft. Unklar ist auch, wie oft die Filtereinheiten gewechselt werden müssen. Hier weichen die Herstellerangaben z.T. sehr stark von den Forderungen der Raumlufthygieniker ab. Darüber hinaus kann mit nur einem „mobilen Luftreinigungsgerät“ in einem Klassenraum nicht die gesamte Raumluft umgewälzt werden. Je nach Größe des Unterrichtsraumes müssten daher bis zu 4 mobile Luftreinigungsgeräte installiert werden, was zu einem sehr hohen Lärmpegel führt, bei dem ein normaler Unterrichtsablauf nicht mehr möglich ist. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Wirkung mobiler Luftreiniger zur Vorbeuge gegen SARS-CoV-2-Infektionen begrenzt ist, die Lärmentwicklung der Geräte für den Unterricht stark belastend ist und letztendlich regelmäßiges Lüften der Räume zusätzlich stattfinden muss.

Aus den genannten Gründen werden „mobile Luftreinigungsgeräte“ nicht von der am 03.06.2021 novellierten Richtlinie „Bundesförderung Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische Anlagen“ erfasst, werden also nicht gefördert“, führt Dr. Wallmann weiter aus.

Im Gegensatz dazu werden „stationäre raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen)“ gefördert. Diese RLT-Anlagen arbeiten in der Regel mit einem kombinierten reinen Zu-/Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung oder im kombinierten Zu-/Abluftbetrieb mit Wärmerückgewinnung und mit einem Umluftanteil von maximal 50 %. Dabei wird die Luft aus den Klassenräumen - im Gegensatz zu mobilen Luftreinigern - zumindest zu 50 % durch Frischluft ersetzt.

Wie bereits berichtet, hat der Werra-Meißner-Kreis für die Rhenanusschule in Bad Sooden-Allendorf 38 stationäre RLT-Anlagen mit Wärmerückgewinnung bestellt, die in den Sommerferien installiert werden sollen. Diese Anlagen werden aus dem Corona-Fördertopf des Landes Hessen „Schutzmaßnahmen an Schulen und Kitas“ finanziert.

Neben diesen stationären RLT-Anlagen beabsichtigt der Werra-Meißner-Kreis noch andere Systeme zum Luftaustausch in den Unterrichtsräumen anzuschaffen, die aber vorher getestet werden sollen. Entsprechende Abstimmungen mit anderen Schulträgern, Herstellern und Wissenschaftlern finden derzeit statt.


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