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Ermäßigung der Teilnahmegebühr

Grundsätzlich können wir die Teilnahmegebühren für einkommensschwache Familien ermäßigen. Dafür stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.

Über die Bedingungen einer Ermäßigung informieren wir gerne!

  • Z.B.  haben Familien mit geringem Einkommen die Möglichkeit, einen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder- und Jugendliche im Leistungsbereich des SGB II beim örtlich zuständigen Jobcenter zu stellen.
  • Für Kinder und Jugendliche, die Leistungen nach dem SGB XII wie Wohngeld und Kinderzuschlag erhalten, ist der Antrag beim FB Jugend, Familie, Senioren und Soziales des Werra-Meißner-Kreises zu stellen.
  • Über weitere Ermäßigungen aus Kreismitteln entscheidet der Kreisausschuss.

Ansprechpartnerin

Andrea Bringmann
Verwaltung Jugendförderung

Tel.: 0 56 51 302 - 1451
E-Mail: jugendfoerderung@werra-meissner-kreis.de